Wir bilden folgende Führerscheinklassen aus

Klasse B

Klasse B       
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt).
Die Fahrerlaubnis schließt die Klassen L und M mit ein.
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
vorgeschriebene Sonderfahrten:
Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 min
Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 min
Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 min
Automatik = Ba alles wie Klasse B, aber die Ausbildung wird nur auf einem Automatik-PKW durchgeführt und man darf nach bestandener Prüfung auch N U R Automatik-Kraftwagen führen

 

Klasse BE

Klasse BE

Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg, die nicht unter die Fahrerlaubnisklasse B fallen.
Die Fahrerlaubnis schließt die Klassen L und M mit ein.
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
vorgeschriebene Sonderfahrten
Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 min
Autobahnfahrten: 1 Stunde á 45 min
Nachtfahrten: 1 Stunde á 45 min
 

Klasse A
Klasse AU

Klasse A und AU

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Die Fahrerlaubnis schließt die Klassen A1 und M mit ein.
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
Bei Bewerbern unter 25 Jahren: 2 Jahre Beschränkung auf Motorräder mit max. 25 kW (34 PS).
vorgeschriebene Sonderfahrten:
Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 min
Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 min
Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 min
 

Klasse A1

Klasse A1

Leichtkrafträder bis max. 125 ccm Hubraum und max. 11 kW (15 PS)
Die Fahrerlaubnis schließt die Klassen M mit ein.
Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
vorgeschriebene Sonderfahrten
Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 min
Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 min
Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 min
Vor Vollendung des 18. Lebensjahres beschränkt auf 80 km/h (bbH).
 

Klasse M

Moped, Mokick (Roller) max. 50 ccm Hubraum und max. 45 km/h (bbH)
Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
 

Klasse S

Dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.